BUND Kreisgruppe Celle
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BUND Celle: Klarstellung zur Ostumgehung – Fakten statt falscher Schuldzuweisungen

04. Mai 2026

Die BUND-Kreisgruppe Celle widerspricht aktuellen Darstellungen zu Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Bau der B3 neu. Warum Umweltklagen Teil demokratischer Kontrolle sind, welche Rolle der Vergleich tatsächlich spielte – und weshalb die wahren Ursachen der Mehrkosten woanders liegen.

BUND nicht für die Kostensteigerungen der Ostumgehung verantwortlich!

In der jüngsten Berichterstattung der Celleschen Zeitung (CZ vom 25. und 30.4.2026), wird fälschlich der Eindruck erweckt, der BUND sei verantwortlich für Kostensteigerungen und Verzögerungen des Straßenbauprojekts B3 neu. Gleichzeitig gingen bei Mitgliedern der BUND-Kreisgruppe Celle anonyme Drohbriefe ein. Wir fordern deshalb alle Beteiligten auf, Sachverhalte richtig darzustellen, denn eine einseitige, populistische Berichterstattung trägt dazu bei, die Gesellschaft zu spalten.

Gesellschaftliche Beteiligung ist das Herzstück unserer Demokratie und unseres Zusammenhalts. Sie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, ihr Umfeld aktiv mitzugestalten und bei Entscheidungen mitzureden. Besonders wichtig ist dies im Umweltbereich. Die BUND-Kreisgruppe Celle setzt sich für den Schutz von Umwelt und Natur ein. Unsere Mitglieder sind Menschen, die mitmachen, die gemeinsam ehrenamtlich anpacken und ihre Stimme einbringen. In Verantwortung für unser aller Lebensgrundlagen nehmen wir Stellung zu Planungen, die vor Ort in Celle und landkreisweit nachteilige Folgen für Natur und Umwelt mit sich bringen, so auch zur gegenwärtig in Bau befindlichen B3 neu, auch „Ostumgehung“ genannt. Diese wird die Hochwassersituationen verschärfen und zu einer Verarmung der Artenvielfalt in den Auen beitragen.

Die Natur kann sich nicht selbst verteidigen. Darum gibt es das sogenannte Verbandsklagerecht. Anerkannte Naturschutzverbände können so in ihrem Namen klagen. Ein defizitärer Behördenvollzug kann damit verhindert werden. Umweltverbandsklagen sind völkerrechtlich geschützt und stellen eine wichtige Form der zivilgesellschaftlichen Kontrolle dar. Die Planung der B3 neu auf der gegenwärtig in Bau befindlichen Trasse beinhaltete vielfache Verstöße gegen die europäische Naturschutzgesetzgebung, bekannt als „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“. Da diese in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen wurde, ist ihre Einhaltung in Deutschland insbesondere auch im Rahmen von Straßenplanungen verpflichtend. Da unsere Bedenken ignoriert wurden, haben wir uns für den Klageweg entschieden. Der dann erreichte gerichtliche Vergleich diente sogar dazu, das Klageverfahren abzukürzen und den Straßenbau zu ermöglichen, anstatt wie dargestellt zu verhindern. Die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen hätten – bei einer sorgfältigen Planung – von Anfang an berücksichtigt werden müssen. Es gab also keine zusätzlichen Kosten, sondern eine Intransparenz von Beginn an. Die Errichtung von Grün- und Fledermausbrücken sind Teil des geschlossenen Kompromisses und werden helfen nachteilige Folgen des Straßenbaus für die Natur abzufedern.

Der Vorstand des BUND Kreisgruppe Celle

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