BUND Kreisgruppe Celle
Jetzt spenden Mitglied werden

Ortsumgehung Celle: zügige Klärung gewünscht

04. Oktober 2019 | Ortsumgehung

BUND Landesverband Niedersachsen stellt im Planfeststellungsverfahren keinen Eilantrag

Hinsichtlich der Klage des BUND Landesverband Niedersachsen gegen die geplante Ortsumgehung Celle wird der niedersächsische Umweltverband keine rechtlichen Schritte gegen den Sofortvollzug einleiten und keinen zusätzlichen Baustoppantrag beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellen. Diese Entscheidung zielt darauf ab, eine Beschleunigung des eigentlichen Klageverfahrens zu erreichen. Die Frist für einen entsprechenden Eilantrag läuft heute aus.

In der Sofortvollzugsanordnung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird konkret nur die Baumittelfreigabe für ein Brückenbauwerk als vorgezogene Maßnahme erklärt. Für die Gesamtmaßnahme hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hingegen lediglich die Haushaltseinstellung in den Straßenbauplanentwurf für 2020 angekündigt. „Da das Brückenbauwerk die rechtlich relevanten Punkte der derzeit laufenden Klage des BUND nicht berührt, ist ein Eilantrag gegen den Sofortvollzug aus Sicht des BUND nicht zielführend“, erläutert der BUND-Landesvorsitzende Heiner Baumgarten. Zusätzliche Eilverfahren führen oft dazu, dass sich die Entscheidung über die eigentliche Klage weiter verzögert. „Das war und ist nicht das Interesse des BUND. Stattdessen möchten wir eine zügige Klärung der offenen, rechtlichen Fragen erwirken, was erfahrungsgemäß durch einen parallel zum Klageverfahren geführten Eilantrag eher behindert wird“, ergänzt Baumgarten.

Im Eilverfahren würde es in der Sache nur um den vorläufigen Bau des Brückenbauwerks Ce 12 gehen. Dieser steht in keiner direkten Beziehung zu den rechtlichen Kritikpunkten des BUND aus dem Klageverfahren. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf naturschutzrechtliche Fragen, die mit dem geplanten späteren Betrieb der Straße einhergehen, etwa die hohen Kollisionsgefahren von streng geschützten Fledermäusen mit Fahrzeugen.

Hintergrund

Der BUND beanstandet in seiner aktuellen Klage zur geplanten Ostumgehung Celle konkrete Rechtsverstöße im Planfeststellungsbeschluss der Straßenbaubehörde. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen für Fledermausarten. Der BUND fordert, dass diese Versäumnisse in der Planung nachgebessert werden. Die Klage und mögliche Verzögerungen hätten verhindert werden können, wenn die Straßenbaubehörde die im Gerichtsurteil von 2016 formulierten Anforderungen an den Fledermausschutz von vornherein berücksichtigt hätte.

Rückfragen zum Thema an: 

Heiner Baumgarten 
Landesvorsitzender 
BUND Landesverband Niedersachsen 
Tel. (0151) 275 075 80 
heiner.baumgarten@bund.net 

Pressekontakt: 
Dr. Tonja Mannstedt 
Pressesprecherin 
BUND Landesverband Niedersachsen 
Tel. (0511) 965 69 – 31 
tonja.mannstedt@nds.bund.net

Zur Übersicht