Diese Eichen wurden gefällt, damit die Fledermäuse nicht mehr dort entlang fliegen, sondern sich an einen Umweg gewöhnen: über die noch zu bauende Fledermausbrücke am Freitagsgraben in Lachtehausen
Die schöne Baum-Allee in Altenhagen, die an die Biogasanlage Knoop angrenzt, soll im Zuge der OU Celle Baumaßnahme gefällt werden.
Man kann den Planungsunterlagen entnehmen, dass Im Abstand von 100 m bis zur zukünftigen Trasse der OU nicht nur diese alten, wunderschönen Eichen gefällt werden sollen, sondern auch Heckenstrukturen, die an die Liegenschaft der Gärtnerei angrenzen.
Unrichtig ist die Vermutung der Altenhäger, dass dies „dem BUND mit seinem Fledermausschutz zu verdanken sei“. Es ist ganz das Gegenteil richtig.
Diese Allee (Biogasanlage in Altenhagen) ist nachweislich eine hoch frequentierte Fledermausflugroute/Leitstruktur (T 16), wie es die Untersuchungen der Straßenbaubehörde zeigen. Diese soll nach der Planung für die B 3n (3.BA) gekappt werden, d.h. die Bäume und Hecken sollen gefällt werden. Zukünftig sollen die Fledermäuse diese traditionelle Flugroute nicht mehr nutzen – so die Planer. Stattdessen sollen sie auf die geplante Fledermaus-Brücke CE 21a umgelenkt werden, wo bislang keinerlei Fledermaus fliegt. Auch das kann man den Planungsunterlagen entnehmen. Der BUND hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass dieses Vorhaben nicht gelingen wird. Der fachwissenschaftliche Erkenntnisstand steht dem diametral entgegen. Fledermäuse kann man nicht wie Schafe einfach umlenken. Daher hat der BUND diese Maßnahme von Anfang an komplett abgelehnt. Das haben die Straßen-Planung aber nicht berücksichtigt. Daher fordert der BUND in seiner Klage u.a., dass die Allee erhalten bleiben muss und die geplante Fldm-Brücke CE 21a möglichst dorthin verschoben werden sollte, damit die Fledermäuse zukünftig sicher über die B 3n geleitet werden. Das würde auch den Forderungen aus dem OVG Urteil entsprechen.