Straßenbau: Ortsumgehung in Celle
Klage des BUND gegen die Ortsumgehung
Der BUND hat im Laufe des gesamten Verfahrens mehrfach naturschutzfachliche Kritik an den Planungen der Straßenbehörde geäußert und auf Rechtsverstöße hingewiesen. Diese blieben unbeachtet. Nachdem die Landesstraßenbaubehörde und die Planfeststellungsbehörde den Kritikpunkten nicht gefolgt sind, musste der BUND im Sinne des Natur- und Artenschutzes von seinem Recht Gebrauch machen, den Klageweg zu beschreiten.
Die Klage des BUND Niedersachsen gegen den mehrfach geänderten Planfeststellungsbeschluss führte dazu, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg 2016 den Beschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hat. Alle drei Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig sind gescheitert – das Urteil ist also rechtskräftig. Anhängig ist nur noch der vom OVG als unzulänglich angesehene Fledermausschutz.