Feuerwehr-Gerätehaus am Triftweg in Celle-Westercelle

„Angesichts des Beschlusses zum Thema „Klima in Not“  seitens des Rates der Stadt Celle (und LK-Celle) sollte eine Überprüfung der Planung B-Plan Nr. 39 – Feuerwehr-Gerätehaus am Triftweg in Celle-Westercelle ermöglicht werden“ – so hat die BUND-KG-Celle in ihrer Stellungnahme der Stadt Celle geschrieben.

Wir betonen: wir sind in keinster Weise gegen die Feuerwehr /bzw. ein neues Gerätehaus, sondern gegen den geplanten Standort am Triftweg.

Es handelt sich um ein nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop und um artenschutzrechtlichen Verbots-Tatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG.

Wir sind der Meinung, dass die angestrebte Bebauungsplan-Änderung (Nr. 39) ggf. auch mit kleinerer Gebäudeform erfolgen könnte, die sich tatsächlich nur auf diese Westerceller Stadtteil-Feuerwehr beziehen sollte. Die Frage ist, ob Schulungsräume für die übrigen Celler Feuerwehr-Leute ausgerechnet am südlichen Ortsausgang der Stadt gebaut werden müssen. Die Frage ist es auch, ob der Erhalt von wesentlich mehr Bäumen in diesem Bereich durch geschicktere Bauweise möglich wäre.

Es fehlen die ökonomischen Daten der ökologischen Leistungen der Bäume. Wenn die Sauerstoffproduktion technisch erbracht werden sollte, wenn die Wasserrückhaltung technisch erbracht werden müsste, wenn der Wert für den Klimaschutz durch die Verdunstungskälte, durch die CO2-Speicherung, durch die Bedeutung für die Artenvielfalt finanziell bewertet worden wäre, so stünde ein ganz anderer Grundstückswert zur Diskussion. Es wird aber so getan, als ob dieses baumbestandene Grundstück zum Null-Tarif verfügbar sei, da es sich im Besitz der Stadt Celle befindet.

Fraglich ist, ob die Stadtverwaltung die Bewertung durch die „Gehölzwerttabelle nach Koch“ vorgenommen hat, denn damit wird auch der ökonomische Wert der Bäume gewichtet.

Dann wäre es gar nicht sicher, ob der angenommenen Vorteil des eigenen Grundstücks auch nach dieser Art der Berechnung noch Bestand hätte. 

Wir gehen davon aus, dass diese ökonomischen und ökologischen Daten nicht der Beschlussvorlage zu Grunde gelegen haben.

In ihrer abgegebenen Stellungnahme wies die BUND-KG außerdem darauf hin, dass die Biotoptypenkartierung (ALNUS GbR, Bad Harzburg, 26.08.2019) und die artenschutzrechtliche Prüfung unvollständig sind. Sie weisen weder auf Orchideengewächse, noch auf die diversen Wald-Ameisenhaufen (mindestens 8 Stück jeweils ca. 40 cm hoch) hin, welche auf dem Gelände allerdings nicht zu übersehen sind - folglich fehlen hierzu auch Ersatz- / Ausgleichsmaßnahmen.

Die BUND-KG-Celle sieht auch den Kompensationsfaktor von nur 1:1,7 als zu gering an und bittet um eine Vergrößerung der Kompensationsfläche.

Die öffentliche, 4-wöchige Auslegung der Planungsunterlagen erfolgte am 23.6.20 im Celler Rathaus. 

Durch die bau- und betriebsbedingten Störungen werden Vielfalt und Lebensräume von mehr als 12 Fledermaus-Arten und mindestens 8 Vogelarten vergrämt werden: ein Biotop zerstört!


 

ANTRAG - APPELL ZUM KLIMASCHUTZ

(an die Stadt Celle)

ANTRAG - A P P E L L  Z U M  K L I M A S C H U T Z

Wir sehen und staunen, was zur Zeit alles möglich ist an Beschränkungen.
Nur ein Bruchteil davon wäre nötig, um wirkungsvoll etwas für den Klimaschutz zu tun.

Darum erinnert die BUND–Kreisgruppe Celle eindringlich daran, dass Celle eine neue Baumschutzsatzung braucht. Sie ist die wichtigste Grundlage für den Erhalt von Bäumen, Hecken und anderer Vegetation in unserer Stadt.

Gerade in Städten ist das Grün von großer Bedeutung für reine Luft. Bäume spenden Schatten in den Straßen und auf Plätzen, bieten Lebensraum für Vögel und viele andere Tiere und dienen als CO2-Speicher.

Den von der BUND–Kreisgruppe Celle im Mai 2019 an alle Fraktionen im Stadtrat und den Oberbürgermeister übermittelten Vorschlag einer neuen Baumschutzsatzung sehen wir als gute Möglichkeit, Bäume für uns und künftige Generationen zu schützen und zu erhalten.

Es kann nicht sein, dass eine völlig unzeitgemäße Vegetationsschutzsatzung aus dem Jahr 1986 immer nur „aktualisiert“ wird, sondern es muss eine grundlegende Erneuerung, die der Realität entspricht und die zukunftstauglich ist, erreicht werden.

Wir zitieren aus dem „Klima –in-Not“-Ratsbeschluss vom 28.11.19:
„Der Rat der Stadt Celle erkennt die Eindämmung des Klimawandels und seiner gravierenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an ...“ und „Die Stadt Celle sieht im Klimawandel eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und will auf lokaler Ebene Verantwortung übernehmen und ihren Beitrag zur Erreichung der bestehenden Klimaschutz-Ziele leisten. Insbesondere bei der Verringerung von Treibhausgasen und bei der CO2-Minderung sind große Anstrengungen erforderlich.“

Wir erwarten, dass unser - im Grunde beschlussreifer - Vorschlag als Richtschnur in die Beratungen des Umweltausschusses und des Stadtrates maßgeblich einfließt und bitten alle Fraktionen und Ausschussmitglieder, unseren Antrag zu unterstützen.


 

Die „Waldumwandlungs-Maßnahme“ wurde im Finkenherd begonnen:

Alte Kiefern, Fichten, Birken wurden im Naturschutzgebiet gefällt.
Dafür wurde ein Wanderweg gesperrt:

 

Laubbaum-Nachpflanzungen sollen demnächst erfolgen.

Als Erklärung steht nun ein Infoschild im Wald.

 


 

Baumfällungen Klein Hehlen

Die Baumschutz-Arbeits-Gruppe teilt zu den Baumfällungen in Klein-Hehlen mit:

Aufgrund des Artikels in der Celleschen Zeitung vom 14.12.2019 haben sich Mitglieder der BUND-Kreisgruppe (KG) Celle am 18.12.2019 zu einem Ortstermin im Gelände zwischen Lortzing- und Bachstraße umgesehen.

In dem Grünzug, der am nördlichen Rand der Wohnbebauung mit Eichen, vielen älteren Kiefern und dichtem Unterholz bewachsen war, sind von der Stadt Celle umfangreiche Rodungs- /bzw. Baumfäll-Arbeiten vorgenommen worden: Eichen, viele hohe Kiefern und auch das Unterholz wurden nahezu vollständig gerodet und liegengelassen (ohne Absperrung).

Augenscheinlich waren etliche Baumstämme nicht geschädigt, einige wiesen Löcher auf, die als Bruthöhlen / bzw. Unterschlupf Tieren gedient haben mögen.

Wir geben zu bedenken:
Lebendige Bäume sind wertvoll – auch als CO2-Speicher. Falls Bäume abgesägt werden müssen, sollten die Stämme als Bauholz Verwendung finden / oder zumindest energetisch genutzt werden; nicht lediglich verrotten, wo sie dann das gespeicherte CO2 wieder freisetzen würden.

Der Sinn dieser Maßnahme ist der Celler BUND-Baumschutzgruppe nicht bekannt. …. Wir bleiben dran!


 

Vogelschutzgehölz „Matthieshagen“

Das Vogelschutzgehölz „Matthieshagen“, welches das älteste Naturschutzgebiet der Stadt Celle ist (am Freitagsgraben in Lachtehausen), soll mit dem geplanten 3.BA der Celler Ortsumgehung durchquert werden. Dadurch würde es in seiner Funktion  als „Biotop-Verbund“ ganz erheblich beeinträchtigt /bzw. zerstört werden. Das Foto mit dem roten Markierungs-Pflock zeigt von der Wittinger Straße in Blickrichtung Norden / den Waldsaum des Vogelschutzgehölz „Matthieshagen“. Nördlich davon ist die Anpflanzung eines kleinen Au-Waldes geplant, in dem Wasser verrieseln soll (aus dem B3n-Trog), welches dann in den Freitagsgraben abfließen soll.
Ein Sturmschaden hatte im Matthieshagen vor Jahren für weiteres „Totholz“ gesorgt – die Natur hat dieses unberührte Kleinod zurückerobert.


 

Schützenplatz Celle

Die schöne Baum-Allee in Altenhagen, die an die Biogasanlage Knoop angrenzt, soll  im Zuge der OU Celle Baumaßnahme gefällt werden. 

Man kann den Planungsunterlagen entnehmen, dass Im Abstand von 100 m bis zur zukünftigen Trasse der OU nicht nur diese alten, wunderschönen Eichen gefällt werden sollen, sondern auch Heckenstrukturen, die an die Liegenschaft der Gärtnerei angrenzen.

Unrichtig ist die Vermutung der Altenhäger, dass dies „dem BUND mit seinem Fledermausschutz zu verdanken sei“. Es ist ganz das Gegenteil richtig.

Diese Allee (Biogasanlage in Altenhagen) ist nachweislich eine hoch frequentierte Fledermausflugroute/Leitstruktur (T 16), wie es die Untersuchungen der Straßenbaubehörde zeigen. Diese soll nach der Planung für die B 3n (3.BA) gekappt werden, d.h. die Bäume und Hecken sollen gefällt werden. Zukünftig sollen die Fledermäuse diese traditionelle Flugroute nicht mehr nutzen – so die Planer. Stattdessen sollen sie auf die geplante Fledermaus-Brücke CE 21a umgelenkt werden, wo bislang keinerlei Fledermaus fliegt. Auch das kann man den Planungsunterlagen entnehmen. Der BUND hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass dieses Vorhaben nicht gelingen wird. Der fachwissenschaftliche Erkenntnisstand steht dem diametral entgegen. Fledermäuse kann man nicht wie Schafe einfach umlenken. Daher hat der BUND diese Maßnahme von Anfang an komplett abgelehnt. Das haben die Straßen-Planung aber nicht berücksichtigt. Daher fordert der BUND in seiner Klage u.a., dass die Allee erhalten bleiben muss und die geplante Fldm-Brücke CE 21a möglichst dorthin verschoben werden sollte, damit die Fledermäuse zukünftig sicher über die B 3n geleitet werden. Das würde auch den Forderungen aus dem OVG Urteil entsprechen.

Diese Eichen wurden gefällt, damit die Fledermäuse nicht mehr dort entlang fliegen, sondern sich an einen Umweg gewöhnen: über die noch zu bauende Fledermausbrücke am Freitagsgraben in Lachtehausen